Vollzeitbeschäftigung und Globalisierung

Globalisierung ist kein neues Phänomen. Schon immer gab es grenzüberschreitenden Verkehr an Waren und Menschen. Neu hingegen ist die Schnelligkeit, mit der die Warenströme um die Welt sausen, neu auch, dass dank moderner Informationstechnologie Menschen von allen Kontinenten an diesem Vorgang teilhaben können.

Globalisierung, beschleunigter technologischer Fortschritt und der demografische Wandel stellen die europäischen Volkswirtschaften vor große Herausforderungen. Diese neuen Gegebenheiten bewirken Änderungen bei den Arbeitsbeziehungen. Die Unternehmen stehen unter kontinuierlichem Druck, neue Absatzmärkte zu erschließen. Die Anforderungen an die Anpassung von Produktionstechniken und Organisationsformen wachsen. Das bedeutet auch für die Arbeitnehmer höhere Ansprüche an ihre Veränderungsbereitschaft und –fähigkeit. Lebenslanges Lernen und Mobilität werden immer mehr zu Grundvoraussetzungen für beruflichen Erfolg. Gleichzeitig ist steigender Druck auf Löhne und Beschäftigung von Niedrigqualifizierten bei fortlaufenden Spezialisierungsprozessen zu beobachten Globalisierung ist Fakt. Damit müssen wir uns auseinandersetzen, und das heißt für uns: Chancen und Risiken gleichzeitig abwägen. Entgrenzung der Handelswelt, Gleichzeitigkeit der wirtschaftlichen Transaktionen und Aufhebung von geografischen Grenzen sind die Kennzeichen der Globalisierung. Die Schattenseiten sind bekannt: ein wachsendes Gefälle zwischen denjenigen, die die Prinzipien der Globalisierung zu nutzen wissen und denjenigen, die hinterherhinken, sich als Verlierer ansehen und dem Ganzen ohnmächtig gegenüberstehen.

Dabei sage ich ganz klar: Globalisierung ist nichts, was uns beherrscht, was uns zu Objekten degradiert, was uns unmündig macht. Globalisierung wird immer noch von Menschen gemacht, das heißt, sie ist auch von uns gestaltbar. Und da gibt es in der jetzigen Zeit mehrere Erfolg versprechende Ansätze:

Flexicurity  Flexibilität durch Sicherheit: Flexicurity ist eine Kombination aus flexiblen Arbeitsmärkten und einem hohen Niveau sozialer Sicherung. Beide müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Nur, wer Arbeitnehmern Weltklasse an sozialer Sicherheit bietet, kann auch Weltklasse an Flexibilität verlangen.

Dies umfasst konkret ein Bündel von Maßnahmen, die grundsätzlich abhängig voneinander betracht werden müssen: arbeitsvertragliche Rahmenbedingungen, Sicherheit bei Arbeitsplatzverlust, Einkommensersatzleistungen während der Arbeitslosigkeit, Absicherung bei Krankheit, Unfall oder Alter, Aus- und Weiterbildung und Lohnverhandlungssysteme: ein Zusammenspiel dieser Elemente macht Flexicurity aus. Das System stellt Auffangnetze bereit und generiert kontinuierlich Arbeitsanreize.

Eine gelungene Umsetzung dieses Prinzips findet sich im österreichischen Arbeitsrecht. Die betriebliche Mitarbeitervorsorge, die seit 2002 in Kraft ist, erhöht einerseits die Mobilität von Arbeitsnehmern und ermöglicht andererseits jedem Arbeitnehmer die Ansparung einer Zusatzpension. Durch diese Portabilität kann jeder Arbeitnehmer seinen persönlichen „Vorsorgerucksack“ von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen: das ist Flexibilität durch Sicherheit.

Um flexible und individuelle Weiterbildungsmaßnahmen zu verwirklichen, kann jeder Arbeitnehmer eine Bildungskarenz von mindestens drei Monaten bis zu einem Jahr mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis schon mindestens 3 Jahre gedauert hat. Ähnliche Konzepte existieren übrigens auch bei unseren belgischen Nachbarn.

Viele Gesetzesvorhaben, die in den letzten Jahren aus europäischer Ebene abgeschlossen wurden, verwirklichen den Grundgedanken der Flexicurity. Vor allem solche, die auf Initiativen der Sozialpartner zurückgehen, wie z.B. Richtlinien zur Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverhältnisse. Diese Richtlinien geben den Arbeitnehmern, die in diesen Beschäftigungsformen tätig sind, gleiche arbeitsrechtliche Absicherung wie Arbeitnehmern in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung.

Mindestlohn: Nahezu alle unsere europäischen Nachbarländer haben eine Mindestlohnregelung, um in Zeiten der globalisierten Handelswelt ein Fallen der Löhne in’s Bodenlose zu verhindern. Die wenigen Länder, die nicht über eine solche Regelung verfügen, haben andere Mechanismen entwickelt, die eine Reißleine nach unten darstellen. Österreich hat eine Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der Wirtschaftskammer, Skandinavien kennt einen gewerkschaftlichen Organisierungsgrad von über 80 %, in Italien führt die Verfassung de facto zu Allgemeinverbindlichkeit aller tariflichen Löhne. Nur Deutschland hat in dieser Hinsicht bislang seine Hausaufgaben noch nicht gemacht. Und dies ist umso schwerwiegender als wir uns zwei Herausforderungen auf europäischer Ebene stellen müssen: Der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der endgültigen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Daher plädiere ich für die Einsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns bei uns. Folgender Zweistufenplan ist angedacht: Zunächst soll das Arbeitnehmerentsendegesetz auf alle Branchen ausgedehnt werden. Wie im Baugewerbe, so soll auch überall sonst branchenbezogene Mindestlöhne auf tarifvertraglicher Basis möglich werden. Für die Branchen, wo sich die Tarifpartner nicht einigen können, oder wo es keine Tarifverträge gibt, muss ein gesetzlicher Mindestlohn festgelegt werden. Über die Höhe und jährliche Anpassung sollte nicht etwa der Staat, sondern eine unabhängige Kommission entschieden.

Bürgerarbeit: Immer mehr Arbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, werden nicht mehr oder in immer geringeren Umfang wahrgenommen. Die knappen öffentlichen Haushalte haben in den letzten Jahren insbesondere die Kommunen, aber auch Bund und Länder zum Abbau von Beschäftigung gezwungen.

Daher schlage ich vor, in einer gemeinsamen Initiative von Bund, Ländern und Kommunen in einem niedrig-schwelligen Bereich zusätzliche Arbeitsplätze zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen zu schaffen. Das setzt eine Aufbereitung, Bündelung und systematische Verzahnung verschiedener Institutionen voraus. Zunächst als Programm „Bürgerarbeit für Deutschland“ für fünf Jahre aufgelegt, werden zusätzliche Arbeitsplätze in und durch öffentliche Einrichtungen geschaffen. Im Gegensatz zum diskutierten Kombilohn ist es ausdrücklich nicht als Teil der Arbeitsmarktpolitik konzipiert. Es geht nicht um individuelle Hilfestellung, sondern es geht um die Rolle des Staates – ganz gleich ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene – in der Gewährleistung öffentlicher Dienstleistungen und auch seiner Rolle als Arbeitgeber.

Die drei Punkte zeigen: Auch in Zeiten der allgegenwärtigen Globalisierung ist das Primat der Politik nicht obsolet, hat der Gesetzgeber, und damit auch der Bürger,  Einflussmöglichkeiten. Diese wohlüberlegt, kreativ und zum Wohle der Menschen zu einzusetzen, das ist die eigentliche Herausforderung sozialdemokratischer Politik.